Du willst mir jetzt aber nicht sagen, dass das Original-Musikstück selbst zu einem neuen Werk wird, nur weil du es zB in deinem Video abspielst. Darum geht es aber, und das meinte ich.
Wenn du mir jetzt noch das Gesetz nennst, in dem steht, dass 10 oder 12 Sekunden zulässig sind, danke ich dir. Ich habe trotz Jurastudiums noch keines gefunden.
na ja, es geht ja nicht darum das ganze Stück als Hintergrundmusik laufen zu lassen. Beispielswiese könnte in einem Comedy-Video ja eine Szene geben in der jemand als böse dargestellt werden soll. Dann zeigt man diese Person und lässt für wenige Sekunden den Imperial March von Star Wars einspielen. Imho könnte man den von Raphaela verlinken Paragrafen schon so auslegen, dass sowas in ordnung ist. Aber ich bin kein Jurist
DonLaki hat ja jetzt netterweise geschrieben was YouTube dazu sagt. Aber das bezieht sich ja auch eher darauf, wenn man das GANZE Stück verwendet