Guten Morgen, Freunde der Sonne
Zu gegebenem Anlass wollte ich hier mal etwas loswerden:
Kleines Vorwort:
Gestern Abend bzw. letzte Nacht bin ich durch ein Gespräch mit einem Streamer mal wieder auf ein Thema gestoßen, welches für viele hier interessant sein könnte. Und zwar ging es darum, was es tatsächlich zu beachten gilt, wenn man mit YouTube, Twitch, Ref-Links oder sonst was zusätzlich etwas Geld verdient. Sicherlich ist es schön, wenn sich sein Hobby gegebenenfalls selbst finanziert, allerdings muss man dabei auch darauf achten, dass man sich rechtlich absichert und das Hobby nicht zur Schuldenfalle wird, was tatsächlich ziemlich schnell gehen kann. Ein ähnliches Problem hatte ein bekannter von mir, der 2 Jahre lang gestreamt und YouTube Videos gemacht hat, dazu kamen noch ein paar Werbelinks, für die er Geld bekommen hat. Kollege Schnürschuh hat dies allerdings nicht angemeldet und ein gar nicht mal so unerhebliches Sümmchen eingenommen. Eines Tages kam dann ein Briefchen vom Finanzamt angeflattert, die davon Wind bekommen haben. Kurz darauf stand das Bafög-Amt auch noch auf der Matte und wollte ebenfalls ein gewisses Sümmchen als Rückzahlung, da man ja Bafög bezogen hat, auf welches man gar kein Recht mehr hatte. Dazu kam dann noch die Krankenkasse, da man wohl mit dem Gewerbe ja sogesehen nicht mehr familienversichert ist im den Sinne oder so ähnlich. Kurz um: Was in 2 Jahren aufgebaut worden war, wurde innerhalb kürzester Zeit zur Falle.
Und das in erster Linie, weil er sich nicht informiert hat.
Wer mit YouTube oder Twitch Geld verdient ist verpflichtet sich zu informieren oder auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Zulässige Quellen sind dabei allerdings nicht irgendwelche YouTube-Videos oder Foren. Sogesehen ist auch diese Post hier mit äußerster Vorsicht zu genießen!
Wendet euch mit konkreten Fragen an die entsprechenden Organisationen etc., wie zum Bleistift:
> Finanzamt
> Bafög-Amt
> Krankenkasse
> offiziellen Paragraphenreiter/Anwalt (für Medienrecht)
> Künstler-Sozial-Kasse
> etc.
Die sollten sich damit auskennen und entsprechend beratend tätig sein. Bei Fragen kann man dort oft sogar anonym anrufen, sich einen Termin für ein Gespräch geben lassen usw.
Es gibt sehr viele verschiedene Situationen, die es zu beachten gilt, wie zum Beispiel Alter, Arbeitssituation, Einkommen, Einkünfte durch Sozialleistungen uvm.
Einige Sachen lassen sich dazu auf jeden Fall schon mal grundsätzlich sagen: Lest die Nutzungsbedingungen und akzeptiert sie nicht nur einfach
Dann sieht man nämlich schon mal, dass man zum Beispiel auf YouTube erst Geld verdienen kann, wenn das gesetzliche Mindestalter (in Deutschland 18) erreicht wurde. Auf Twitch zum Beispiel darf der Service an sich erst ab einem Alter von 13 Jahren genutzt werden und dann auch nur unter elterlicher Aufsicht, bis zur Volljährigkeit.
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Wer sich als Künstler sieht, der kann eventuell noch die Einkommenssteuer diesbezüglich außer Acht lassen, sofern man die künstlicherische Tätigkeit beweisen kann. Allerdings bleibt da noch die Umsatzsteuer. Angeblich müssen deutsche Nutzer keine Umsatzsteuer zahlen, da Google diese bereits in Irland abführt, allerdings konnte ich dies nicht weiter nachprüfen.
Ist man als Künstler tätig ist, kann es allerdings auch passieren, dass man wiederum in die Künstlersozialkasse einzahlen muss: Wer ist abgabepflichtig?
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UStG §3a Ort der sonstigen Leistung Abschnitt 3
UStG §18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren / Satz 1
Sofern man mit YouTube soweit kommt, dass es ein Gewerbe wird, muss man ebenfalls die Gewerbesteuer beachten. Dazu ist zu klären, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Tatsächlich ist es meistens so, dass die Gewerbesteuer bei den meisten Nutzern wegfällt, da man mit YouTube eher selten über die jährliche Grenze hinauskommt. Nach meinen Informationen liegt der Gewerbsteuerfreibetrag für Personenunternehmen bei 24.500€ pro Jahr. Wer also ein Gewerbe anmeldet, aber nicht so viel Geld damit verdient, bleibt zunächst von der Gewerbesteuer verschont.
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Für die Studenten unter uns, die Bafög beziehen, gilt es zunächst schon mal sich an die Freitbeträge zu halten, da es sonst Abzüge beim Bafög gibt. Zusätzlich muss die Nebentätigkeit auch beim Bafögamt gemeldet werden.
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So. Das ist jede Menge Stoff, die sich garantiert nicht jeder durchgelesen hat. Ich möchte zum Schluss nochmal betonen:
Ich bin kein Anwalt, Finanzexperte oder sonstiges. Dieses Forum ist nicht auf solche Themen spezialisiert, weshalb maximal ein Meinungsaustausch und ein nicht zwingend fundierter Informationsaustausch vorhanden sind. Folglich können Informationen in diesem Post fehlerhaft sein. Zusätzlich gibt es nicht bei allen Quellen die Garantie der Korrektheit. Also informiert euch selber bei den offiziellen Zuständigen!
Der Post dient in erster Linie dazu auf die Tücken, Gefahren und Möglichkeiten aufmerksam zu machen, ist also kein professioneller Rat.
Und nach einer langen Nacht, voller Paragraphen, Kauderwelschlerei und massenhaft Text, bin ich froh, dass ich das nicht studiere
Mit freundlichen Grüßen
Barkas
PS: Auf Fehler bitte aufmerksam machen.

Zu gegebenem Anlass wollte ich hier mal etwas loswerden:
Kleines Vorwort:
Gestern Abend bzw. letzte Nacht bin ich durch ein Gespräch mit einem Streamer mal wieder auf ein Thema gestoßen, welches für viele hier interessant sein könnte. Und zwar ging es darum, was es tatsächlich zu beachten gilt, wenn man mit YouTube, Twitch, Ref-Links oder sonst was zusätzlich etwas Geld verdient. Sicherlich ist es schön, wenn sich sein Hobby gegebenenfalls selbst finanziert, allerdings muss man dabei auch darauf achten, dass man sich rechtlich absichert und das Hobby nicht zur Schuldenfalle wird, was tatsächlich ziemlich schnell gehen kann. Ein ähnliches Problem hatte ein bekannter von mir, der 2 Jahre lang gestreamt und YouTube Videos gemacht hat, dazu kamen noch ein paar Werbelinks, für die er Geld bekommen hat. Kollege Schnürschuh hat dies allerdings nicht angemeldet und ein gar nicht mal so unerhebliches Sümmchen eingenommen. Eines Tages kam dann ein Briefchen vom Finanzamt angeflattert, die davon Wind bekommen haben. Kurz darauf stand das Bafög-Amt auch noch auf der Matte und wollte ebenfalls ein gewisses Sümmchen als Rückzahlung, da man ja Bafög bezogen hat, auf welches man gar kein Recht mehr hatte. Dazu kam dann noch die Krankenkasse, da man wohl mit dem Gewerbe ja sogesehen nicht mehr familienversichert ist im den Sinne oder so ähnlich. Kurz um: Was in 2 Jahren aufgebaut worden war, wurde innerhalb kürzester Zeit zur Falle.
Und das in erster Linie, weil er sich nicht informiert hat.
Wer mit YouTube oder Twitch Geld verdient ist verpflichtet sich zu informieren oder auch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Zulässige Quellen sind dabei allerdings nicht irgendwelche YouTube-Videos oder Foren. Sogesehen ist auch diese Post hier mit äußerster Vorsicht zu genießen!
Wendet euch mit konkreten Fragen an die entsprechenden Organisationen etc., wie zum Bleistift:
> Finanzamt
> Bafög-Amt
> Krankenkasse
> offiziellen Paragraphenreiter/Anwalt (für Medienrecht)
> Künstler-Sozial-Kasse
> etc.
Die sollten sich damit auskennen und entsprechend beratend tätig sein. Bei Fragen kann man dort oft sogar anonym anrufen, sich einen Termin für ein Gespräch geben lassen usw.
Es gibt sehr viele verschiedene Situationen, die es zu beachten gilt, wie zum Beispiel Alter, Arbeitssituation, Einkommen, Einkünfte durch Sozialleistungen uvm.
Einige Sachen lassen sich dazu auf jeden Fall schon mal grundsätzlich sagen: Lest die Nutzungsbedingungen und akzeptiert sie nicht nur einfach

Dann sieht man nämlich schon mal, dass man zum Beispiel auf YouTube erst Geld verdienen kann, wenn das gesetzliche Mindestalter (in Deutschland 18) erreicht wurde. Auf Twitch zum Beispiel darf der Service an sich erst ab einem Alter von 13 Jahren genutzt werden und dann auch nur unter elterlicher Aufsicht, bis zur Volljährigkeit.
YouTube Nutzungsbedingungen schrieb:
2. Anname der Bestimmungen
[...]
2.3 Sie dürfen die Dienste nicht nutzen und die Bestimmungen nicht annehmen, sofern (a) Sie noch nicht das rechtlich erforderliche Alter für den Abschluss eines bindenden Vertrags mit YouTube erreicht haben, oder (b) Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie wohnhaft sind oder von dem aus Sie auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen, vom Empfang oder der Nutzung der Dienste ausgeschlossen sind oder diese Ihnen anderweitig rechtlich untersagt sind.
Google Nutzungsbedingungen schrieb:
Wir bieten eine Vielzahl von verschiedenen Diensten an. Aus diesem Grund gelten unter Umständen zusätzliche Bedingungen oder Produktvoraussetzungen (z.B. ein Mindestalter). Solche zusätzlichen Bedingungen werden im Zusammenhang mit den entsprechenden Diensten zur Verfügung gestellt und werden Teil Ihres Nutzungsverhältnisses mit uns, sobald Sie diese Dienste nutzen.
Twitch Nutzungsbedingungen schrieb:
- 2.
- Use of Twitch by Minors and Blocked Persons.The Twitch Service is not available to persons under the age of 13. If you are between the ages of 13 and 18 (or between 13 and the age of legal majority in your country of residence), you may only use the Twitch Service under the supervision of a parent or legal guardian who agrees to be bound by these Terms of Service. BY DOWNLOADING, INSTALLING OR OTHERWISE USING THE TWITCH SERVICE, YOU REPRESENT THAT YOU ARE AT LEAST 13 YEARS OF AGE AND HAVE NOT BEEN PREVIOUSLY SUSPENDED OR REMOVED FROM THE TWITCH SERVICE.The Twitch Service is also not available to any users previously suspended or removed from the Twitch Service by Twitch (see section 16 below for more about suspension or removal).
Wer sich als Künstler sieht, der kann eventuell noch die Einkommenssteuer diesbezüglich außer Acht lassen, sofern man die künstlicherische Tätigkeit beweisen kann. Allerdings bleibt da noch die Umsatzsteuer. Angeblich müssen deutsche Nutzer keine Umsatzsteuer zahlen, da Google diese bereits in Irland abführt, allerdings konnte ich dies nicht weiter nachprüfen.
Ist man als Künstler tätig ist, kann es allerdings auch passieren, dass man wiederum in die Künstlersozialkasse einzahlen muss: Wer ist abgabepflichtig?
Zur Umsatzsteuer:Einkommenssteuergesetz (ACHTUNG nicht zwingend aktuell) schrieb:
Selbständige Arbeit (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)
§ 18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
2
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte
wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die
selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte,
Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker,
Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und
ähnlicher Berufe.
3
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich
tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er
auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
4
Eine Vertretung im Fall
vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit
nicht entgegen;
UStG §3a Ort der sonstigen Leistung Abschnitt 3
UStG §18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren / Satz 1
Sofern man mit YouTube soweit kommt, dass es ein Gewerbe wird, muss man ebenfalls die Gewerbesteuer beachten. Dazu ist zu klären, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Tatsächlich ist es meistens so, dass die Gewerbesteuer bei den meisten Nutzern wegfällt, da man mit YouTube eher selten über die jährliche Grenze hinauskommt. Nach meinen Informationen liegt der Gewerbsteuerfreibetrag für Personenunternehmen bei 24.500€ pro Jahr. Wer also ein Gewerbe anmeldet, aber nicht so viel Geld damit verdient, bleibt zunächst von der Gewerbesteuer verschont.
Einkommenssteuergesetz schrieb:
Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
(2)
1
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird
und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die
Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als
eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
2
Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern
vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1.
3
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen
im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Für die Studenten unter uns, die Bafög beziehen, gilt es zunächst schon mal sich an die Freitbeträge zu halten, da es sonst Abzüge beim Bafög gibt. Zusätzlich muss die Nebentätigkeit auch beim Bafögamt gemeldet werden.
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG schrieb:
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- (1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei
Satz 1 Nr. 2 und 3 findet keine Anwendung auf Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder, die in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.
- für den Auszubildenden selbst 290 Euro
- für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 570 Euro,
- für jedes Kind des Auszubildenden 520 Euro.
[*](5) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann auf besonderen Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums zu stellen ist, abweichend von den Absätzen 1 und 4 ein weiterer Teil des Einkommens des Auszubildenden anrechnungsfrei gestellt werden, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 260 Euro monatlich.
- (2) Die Freibeträge nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mindern sich um Einnahmen des Auszubildenden sowie Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarer Weise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten oder Lebenspartners und der Kinder des Auszubildenden zu decken.
- (3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.
- (4) Abweichend von Absatz 1 werden
- von der Waisenrente und dem Waisengeld der Auszubildenden, deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bemisst, monatlich 180 Euro, anderer Auszubildender 130 Euro monatlich nicht angerechnet,
- Ausbildungshilfen und gleichartige Leistungen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, sowie Förderungsleistungen ausländischer Staaten voll auf den Bedarf angerechnet; zu diesem Zweck werden Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, die zugleich aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert und dem Empfänger insgesamt als eine Leistung zugewendet werden, als einheitlich aus öffentlichen Mitteln erbracht behandelt. Voll angerechnet wird auch Einkommen, das aus öffentlichen Mitteln zum Zweck der Ausbildung bezogen wird,
- (weggefallen)
- Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten voll auf den Bedarf angerechnet; dasselbe gilt für Unterhaltsleistungen des Lebenspartners nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder des dauernd getrennt lebenden Lebenspartners.
Bundesaufbildungsförderungsgesetz - BAföG schrieb:
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
[*](2) (weggefallen)
- (1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.
- für den Auszubildenden selbst 7 500 Euro,
- für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2 100 Euro,
- für jedes Kind des Auszubildenden 2 100 Euro.
[*](3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.
So. Das ist jede Menge Stoff, die sich garantiert nicht jeder durchgelesen hat. Ich möchte zum Schluss nochmal betonen:
Ich bin kein Anwalt, Finanzexperte oder sonstiges. Dieses Forum ist nicht auf solche Themen spezialisiert, weshalb maximal ein Meinungsaustausch und ein nicht zwingend fundierter Informationsaustausch vorhanden sind. Folglich können Informationen in diesem Post fehlerhaft sein. Zusätzlich gibt es nicht bei allen Quellen die Garantie der Korrektheit. Also informiert euch selber bei den offiziellen Zuständigen!
Der Post dient in erster Linie dazu auf die Tücken, Gefahren und Möglichkeiten aufmerksam zu machen, ist also kein professioneller Rat.
Und nach einer langen Nacht, voller Paragraphen, Kauderwelschlerei und massenhaft Text, bin ich froh, dass ich das nicht studiere

Mit freundlichen Grüßen
Barkas
PS: Auf Fehler bitte aufmerksam machen.